Erstkontakt
Sie melden sich über das Kontaktformular oder in den telefonischen Sprechzeiten – ab 1. Oktober 2026 auch über die Online-Buchung.
Wir klären vorab, wie Sie versichert sind und welche Kosten auf Sie zukommen.
Schon das erste Gespräch ist eine abrechenbare Leistung – je nach Versicherungsstatus wird sie erstattet.



