Kosten & Abrechnung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ob und wie viel Ihre Versicherung übernimmt, hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Rechnungen können via Kartenzahlung vor Ort oder per Überweisung beglichen werden.

Erstgespräch, Therapiesitzungen & Diagnostik

Die Preise sind für alle gleich – ob Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder Selbstzahler*in sind. Wie viel davon Ihre Versicherung übernimmt, lesen Sie weiter unten.

Preise im Überblick (Auswahl häufiger Leistungen)

GOP 812a · 2 × 25 Minuten

Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) – bis zu 3 Termine vor Therapiebeginn

134,06 €

GOP 870 + 801a

Probatorische Sitzung – bis zu 5 Termine vor Therapiebeginn

134,07 €

GOP 860a · einmalig

Erhebung der biografischen Anamnese

123,34 €

GOP 855a · Faktor 1,8 · meist zu Beginn, im Verlauf und am Ende einer Therapie

Psychologische Testbatterie (mindestens drei Verfahren)

75,75 €

GOP 812a + 801a

Therapiesitzung in der Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen)

167,58 €

GOP 870 + 801a

Therapiesitzung in der Langzeittherapie

134,07 €

GOP 812a · je Teilnehmer*in · bis zu 48 Sitzungen à 50 Min. oder 24 Sitzungen à 100 Min.

Gruppentherapeutische Kurzzeittherapie

67,03 €

GOP 807a · einmalig

Fremdanamnese mit einer Bezugsperson

53,62 €

GOP 1

Telefonische Beratung, kurzer Kontakt

10,72 €

GOP 3 · ab 10 Minuten

Telefonische Beratung, eingehend

20,11 €

GOP 85a + 95 · einmalig

Bericht an Gutachter*in, falls Ihre Versicherung ihn verlangt

ca. 215,09 €

GOP 812a + 870 + 801a + 855a + 807a + 75

ADHS-Diagnostik, komplett (Preis variiert nach individuellem Anliegen)

i. d. R. ab 831,13 €

GOP 812a + 870 + 801a + 855a + 807a + 75

Autismus-Diagnostik, komplett (Preis variiert nach individuellem Anliegen)

i. d. R. ab 1.240,33 €

Diese Übersicht zeigt die häufigsten Leistungen. Je nach Situation können weitere Abrechnungsziffern hinzukommen.

Sprechstunde, Probatorik und Therapiesitzungen für die Einzeltherapie sind für 50 Minuten berechnet. Die Preise entsprechen dem üblichen 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Erhebung des psychischen Befunds (801a, 33,52 €) erfolgt jeweils zu jeder Probatorik- und Therapiesitzung.

Alle Gebührenziffern im Überblick

Erstkontakt & Diagnostik

  • GOP 812a · Faktor 2,3

    Psychotherapeutische Sprechstunde

    je vollendete 25 Min. · höchstens 6× im Jahr · i.d.R. 50 Min. pro Termin abgerechnet = 134,06 €

    67,03 €

  • GOP 801a · Faktor 2,3

    Erhebung des aktuellen psychischen Befunds

    zusätzlich zu jeder Sitzung außer zur Sprechstunde

    33,52 €

  • GOP 860a · Faktor 2,3

    Biografische Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung

    einmal innerhalb der Therapie anrechenbar

    123,34 €

  • GOP 807a · Faktor 2,3

    Vertiefte Exploration unter Einbezug von Bezugspersonen

    z. B. Fremdanamnese bei ADHS

    53,62 €

  • GOP 4 · Faktor 2,3

    Fremdanamnese bzw. Unterweisung von Bezugspersonen

    29,49 €

  • GOP 855a · Faktor 1,8

    Strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview

    75,75 €

  • GOP 855a · Faktor 1,8

    Testbatterie zum umfassenden Assessment

    mindestens drei Testverfahren

    75,75 €

  • GOP 856 · Faktor 1,8

    Standardisierter Intelligenz- oder Leistungstest

    37,88 €

  • GOP 857 · Faktor 1,8

    Orientierender Einzeltest

    12,17 €

Therapie

  • GOP 870 · Faktor 2,3

    Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung

    i.d.R. 50 Min. · gilt auch für bis zu 5 probatorische Sitzungen

    100,55 €

  • GOP 812a · Faktor 2,3

    Psychotherapeutische Kurzzeittherapie

    je vollendete 25 Min. · bis zu 48× im Jahr

    67,03 €

  • GOP 812a · Faktor 2,3

    Psychotherapeutische Akutbehandlung

    je vollendete 25 Min. · bis zu 24× im Jahr · Beginn innerhalb von zwei Wochen

    67,03 €

  • GOP 812a · Faktor 2,3

    Gruppentherapie als Kurzzeittherapie

    je vollendete 50 Min. und Teilnehmer*in · 2 bis 9 Teilnehmende

    67,03 €

  • GOP 846 · Faktor 2,3

    Entspannungsverfahren, einzeln

    z. B. Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training · mind. 20 Min.

    20,11 €

  • GOP 847 · Faktor 2,3

    Entspannungsverfahren in der Gruppe

    mind. 20 Min., je Teilnehmer*in · bis zu 12 Teilnehmende

    6,03 €

  • GOP 804a · Faktor 2,3

    Therapeutisches Gespräch

    als Kurzkontakt · höchstens einmal am Tag

    20,11 €

  • GOP 804a · Faktor 2,3

    Einbindung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA)

    je Gespräch zur Einbindung in die Therapie

    20,11 €

Beratung & Austausch

  • GOP 1 · Faktor 2,3

    Beratung, auch telefonisch oder per verschlüsselter E-Mail

    10,72 €

  • GOP 3 · Faktor 2,3

    Eingehende Beratung, auch telefonisch

    mind. 10 Min.

    20,11 €

  • GOP 34 · Faktor 2,3

    Erörterung der Auswirkungen einer Erkrankung auf die Lebensgestaltung

    mind. 20 Min.

    40,22 €

  • GOP 817a · Faktor 2,3

    Beratung von Bezugspersonen

    anhand erhobener Befunde, mit Erläuterung geplanter Maßnahmen

    24,13 €

  • GOP 60 · Faktor 2,3

    Konsiliarische Erörterung

    Austausch mit ärztlichen oder psychotherapeutischen Mitbehandelnden

    16,09 €

Berichte, Bescheinigungen & Auslagen

  • GOP 85a · Faktor 2,3

    Bericht an Gutachter*in zum Antrag auf Psychotherapie

    je angefangene Stunde Arbeitszeit · meist 2 bis 3 Stunden

    67,03 €

  • GOP 95 · Faktor 1,0

    Schreibgebühr

    je angefangene DIN-A4-Seite

    3,50 €

  • GOP 70 · Faktor 2,3

    Kurze Bescheinigung

    z. B. Anwesenheitsbescheinigung für den Arbeitgeber

    5,36 €

  • GOP 75 · Faktor 2,3

    Ausführlicher Befundbericht

    z. B. schriftlicher Befund nach einer Diagnostik

    17,43 €

  • § 10 GOÄ

    Versand- und Portokosten

    in tatsächlich entstandener Höhe

    nach Aufwand

Ziffern mit „a“ (z. B. 812a) sind Analogleistungen nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfestellen vom 1. Juli 2024. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob Analogleistungen übernommen werden.

Selbstzahlende

Als Selbstzahler*in zahlen Sie die Behandlung selbst. Das bringt Ihnen einige Vorteile:

  • Keine Angaben gegenüber Krankenkasse oder Versicherung, es wird keine Diagnose übermittelt

  • Kein Antragsverfahren und keine Begrenzung der Stundenzahl

  • Zeitnaher Beginn, in der Regel ohne Warteliste

  • Therapiefrequenz ganz nach Ihrem Bedarf

Es gelten dieselben Preise wie oben aufgeführt.

Coaching

Manchmal geht es nicht um eine psychische Erkrankung, sondern um eine konkrete Herausforderung: Sie möchten sich in Ihrer beruflichen Rolle klarer positionieren, mit hoher Belastung besser umgehen oder mehr Struktur in Ihren Alltag bringen. Genau hier setzt Coaching an – lösungsorientiert, zielgerichtet und auf Ihr konkretes Anliegen zugeschnitten. Im Unterschied zur Therapie gibt es dabei keinen Antrag und keine Begrenzung der Sitzungszahl; wir vereinbaren Häufigkeit und Termine flexibel, ganz so, wie es zu Ihrem Alltag passt.

Privatleistung · 50 Minuten

Coaching-Sitzung

170,00 €

inkl. 19 % Umsatzsteuer. Da Coaching keine Heilbehandlung ist, übernehmen weder gesetzliche Krankenkassen noch private Versicherungen oder die Beihilfe die Kosten.

Gesetzlich versichert – Kostenerstattung

Ich verfüge über keine Kassenzulassung. Sollten Sie dennoch in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einer Kassenpraxis finden, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung bei mir trotzdem übernehmen – im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V. Damit dies gelingt, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116117 und vereinbaren Sie dort einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde.

  2. Sie erhalten daraufhin ein PTV11-Formular; lassen Sie sich hierauf die Dringlichkeit Ihres Behandlungsbedarfs mittels Dringlichkeitscode bescheinigen.

  3. Wenden Sie sich anschließend an Ihre Krankenkasse und bitten Sie um Unterstützung bei der Therapeut*innensuche. Dokumentieren Sie dabei tabellarisch, welche Praxen Sie kontaktiert haben und welche Rückmeldungen bzw. Absagen Sie erhalten haben.

  4. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem dort geltenden Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens sowie den benötigten Unterlagen.

  5. Reichen Sie anschließend Ihren Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Entscheidung darüber trifft Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Gern begleite ich Sie bei diesem Prozess – sprechen Sie mich einfach an, wenn Sie ausführlichere Informationen wünschen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.

Private Krankenversicherung

Als Privatpatient*in erhalten Sie von mir die Rechnung und reichen diese anschließend bei Ihrer Versicherung ein. Wie viel Sie davon zurückerstattet bekommen, hängt ganz von Ihrem individuellen Tarif ab – und hier gibt es teils erhebliche Unterschiede. Ich empfehle Ihnen daher, dies noch vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung zu klären, damit Sie von Anfang an gut informiert sind.

Fragen Sie dabei am besten ganz konkret nach:

  • Ist ambulante Psychotherapie in meinem Tarif überhaupt enthalten?

  • Wie viele Sitzungen werden pro Jahr bzw. pro Behandlungsfall übernommen?

  • Bis zu welchem Steigerungssatz wird erstattet? Ich rechne nach dem üblichen 2,3-fachen Satz ab.

  • Werden Analogziffern erstattet, zum Beispiel 812a oder 870?

  • Ist vor Beginn der Therapie ein Antrag mit Bericht an eine Gutachterin oder einen Gutachter nötig?

Häufige Stolpersteine sind ein vereinbarter Selbstbehalt, eine Begrenzung der Sitzungszahl sowie Tarife, die den Steigerungssatz nur teilweise erstatten – in diesen Fällen verbleibt ein Eigenanteil bei Ihnen. Verlangt Ihr Tarif einen Bericht an eine Gutachterin oder einen Gutachter, entstehen hierfür einmalig Kosten; die entsprechenden Ziffern finden Sie oben in der Preisübersicht.

Die notwendigen Unterlagen für Antrag und Bericht erstelle ich gerne für Sie und beantworte auch Rückfragen Ihrer Versicherung. Sprechen Sie mich dazu jederzeit an.

Beihilfe

Beihilfeberechtigt sind Beamt*innen und Richter*innen sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige – dazu zählen auch die Angehörigen von Soldat*innen. Die Kosten teilen sich dabei auf zwei Stellen auf: Die Beihilfe übernimmt einen prozentualen Anteil, den verbleibenden Rest trägt Ihre private Restkostenversicherung. Bitte klären Sie beide Seiten getrennt voneinander, denn eine Zusage der Beihilfe bedeutet nicht automatisch, dass auch die Restkostenversicherung zahlt.

Für den Ablauf bedeutet das:

  • Sprechstunde und probatorische Sitzungen können Sie in der Regel ohne vorherigen Antrag wahrnehmen.

  • Vor Beginn der eigentlichen Therapie ist eine Voranerkennung bei Ihrer Beihilfestelle erforderlich.

  • Erstattet wird in der Regel bis zum 2,3-fachen GOP-Satz – genau dem Satz, nach dem ich abrechne.

  • Die Regelungen unterscheiden sich je nach Dienstherr, also zwischen Bund und den einzelnen Ländern.

Für Ihren Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung sowie einen Bericht. Beides stelle ich Ihnen gerne aus; die entsprechenden Kosten finden Sie oben in der Preisübersicht. Melden Sie sich gerne bei mir, bevor Sie den Antrag stellen – so können wir gemeinsam sicherstellen, dass alles Nötige enthalten ist.

Polizei & Bundeswehr (Heilfürsorge)

Soldat*innen der Bundeswehr haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, Angehörige der Bundespolizei sowie Polizeivollzugsbeamt*innen auf freie Heilfürsorge. Sie sind damit nicht privat versichert, sondern werden über Ihren Dienstherrn versorgt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist deshalb eine direkte Abrechnung mit der zuständigen Stelle möglich – Sie müssen dann nicht in Vorleistung treten.

Der Weg dorthin führt in der Regel über eine Genehmigung vor Therapiebeginn, die über den polizei- oder truppenärztlichen Dienst eingeholt wird. Wie das im Detail abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, unterscheidet sich je nach Dienstherrn.

Eine Frage beschäftigt viele Ratsuchende aus diesem Bereich besonders: Was erfährt mein Dienstherr? Für die Genehmigung sind bestimmte Angaben notwendig, insbesondere zur Diagnose und zum beantragten Behandlungsumfang. Alles, was Sie mir darüber hinaus in unseren Sitzungen anvertrauen, unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht und wird nicht weitergegeben.

Wenn Sie das vorab gerne in Ruhe besprechen möchten, nehmen wir uns dafür Zeit – auch für die Frage, ob eine Abrechnung als Selbstzahler*in für Sie der ruhigere Weg wäre. Sprechen Sie mich einfach an, dann finden wir gemeinsam heraus, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Beispielrechnungen

Klappen Sie ein Beispiel auf, um einen Einblick in mögliche Gesamtkosten zu erhalten:

Kurzzeittherapie · 31 Sitzungen à 50 Minuten

  • 2 × GOP 812a · Faktor 2,3

    Psychotherapeutische Sprechstunde, 50 Minuten

    134,06 €

  • 5 × (GOP 870 + GOP 801a) · Faktor 2,3

    Probatorische Sitzungen mit Befunderhebung

    670,35 €

  • 2 × GOP 855a · Faktor 1,8

    Testbatterie zum umfassenden Assessment

    151,50 €

  • 1 × GOP 860a · Faktor 2,3

    Biografische Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung

    123,34 €

  • 24 × (2 × GOP 812a + GOP 801a) · Faktor 2,3

    Kurzzeittherapie-Sitzungen, je 50 Minuten, mit Befunderhebung

    4.021,92 €

  • 3 × GOP 85a · Faktor 2,3

    Bericht an Gutachter*in, 3 Stunden

    201,09 €

  • 4 × GOP 95 · Faktor 1,0

    Schreibgebühr, 4 Seiten

    14,00 €

Gesamt

ca. 5.316,26 €

Ob ein Bericht nötig ist, hängt von Ihrem Tarif bzw. Ihrer Beihilfestelle ab. Ohne Befunderhebung (801a) verringert sich jede Sitzung um 33,52 €. Eine vollständige Erstattung ist nicht garantiert.

Langzeittherapie · 67 Sitzungen à 50 Minuten

  • 2 × GOP 812a · Faktor 2,3

    Psychotherapeutische Sprechstunde, 50 Minuten

    134,06 €

  • 5 × (GOP 870 + GOP 801a) · Faktor 2,3

    Probatorische Sitzungen mit Befunderhebung

    670,35 €

  • 2 × GOP 855a · Faktor 1,8

    Testbatterie zum umfassenden Assessment

    151,50 €

  • 1 × GOP 860a · Faktor 2,3

    Biografische Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung

    123,34 €

  • 24 × (2 × GOP 812a + GOP 801a) · Faktor 2,3

    Kurzzeittherapie-Sitzungen, je 50 Minuten, mit Befunderhebung

    4.021,92 €

  • 36 × (GOP 870 + GOP 801a) · Faktor 2,3

    Langzeittherapie-Sitzungen, je 50 Minuten, mit Befunderhebung

    4.826,52 €

  • 3 × GOP 85a · Faktor 2,3

    Bericht an Gutachter*in, 3 Stunden

    201,09 €

  • 4 × GOP 95 · Faktor 1,0

    Schreibgebühr, 4 Seiten

    14,00 €

Gesamt

ca. 10.142,78 €

Ohne Befunderhebung (801a) verringert sich jede Sitzung um 33,52 €. Eine vollständige Erstattung ist nicht garantiert.

ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter

  • 4 × GOP 812a · Faktor 2,3

    Erstgespräch (Sprechstunde), 2 Termine à 50 Minuten

    268,12 €

  • 1 × GOP 855a · Faktor 1,8

    Testbatterie zum umfassenden Assessment

    75,75 €

  • 1 × GOP 807a · Faktor 2,3

    Fremdanamnese mit einer Bezugsperson

    53,62 €

  • 2 × (GOP 870 + GOP 801a) · Faktor 2,3

    Diagnostische Sitzungen, je 50 Minuten

    268,14 €

  • 1 × GOP 870 + 1 × GOP 801a · Faktor 2,3

    Abschlussgespräch mit Befundbesprechung

    134,07 €

  • 1 × GOP 75 · Faktor 2,3

    Schriftlicher Befundbericht

    17,43 €

  • 4 × GOP 95 · Faktor 1,0

    Schreibgebühr, 4 Seiten

    14,00 €

Gesamt

ca. 831,13 €

Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrer Fragestellung und kann abweichen.

Autismus-Diagnostik im Erwachsenenalter

  • 6 × GOP 812a · Faktor 2,3

    Erstgespräch (Sprechstunde), 3 Termine à 50 Minuten

    402,18 €

  • 1 × GOP 855a · Faktor 1,8

    Testbatterie inkl. Beobachtungsverfahren

    75,75 €

  • 1 × GOP 807a · Faktor 2,3

    Fremdanamnese mit Angehörigen

    53,62 €

  • 4 × (GOP 870 + GOP 801a) · Faktor 2,3

    Diagnostische Sitzungen, je 50 Minuten

    536,28 €

  • 1 × GOP 870 + 1 × GOP 801a · Faktor 2,3

    Abschlussgespräch mit Befundbesprechung

    134,07 €

  • 1 × GOP 75 · Faktor 2,3

    Schriftlicher Befundbericht

    17,43 €

  • 6 × GOP 95 · Faktor 1,0

    Schreibgebühr, 6 Seiten

    21,00 €

Gesamt

ca. 1.240,33 €

Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrer Fragestellung und kann abweichen.

Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Beträge entsprechen dem üblichen 2,3-fachen Satz, Tests dem 1,8-fachen. Ob Ihre Versicherung alles erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab. Ein höherer Satz ist nur ausnahmsweise und mit Begründung möglich; darüber spreche ich vorab mit Ihnen.